Herkunft unserer Besucher:
Besucherkarte
Als Mitglied des Fachverbandes vertreten bei: Standesvertretung

>> Verhaimung


 

Setzen Sie ein Zeichen in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Haimmarke!

Für den Aufstau von Fließgewässern, zum Beispiel in Form von Teichanlagen, ist die Einräumung des Wasserrechts notwendig. Dafür ist die entsprechende Wasserrechtsbehörde zuständig. Zur Wahrung sämtlicher Interessen von Ober- und Unterliegern wird vom Gesetzgeber ein zulässiges Staumaß vorgeschrieben.

Dieser Höhenbezugspunkt wird mit der sogenannten Haimmarke angegeben. Die bewilligte Stauhöhe wird exakt und gemäß der Staumaßverordnung gekennzeichnet. Die Dokumentation der Höhenlage einer Stauanlage erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe durch das Wasserrechtsgesetz im vorgeschriebenen Haimprotokoll.

Durch die jahrelange Tätigkeit im Bereich Verhaimung kennt man in der INNOGEO Ingenieurbüro GmbH die Anforderungen der Behörde und ist mit dem Thema bestens vertraut.

Verhaimung von Teichanlagen: In kurzer Zeit und mit wenig Kosten sind sie dabei!

Sichern Sie Ihre Teichanlage für die nächsten 30 Jahre. Das Team der INNOGEO Ingenieurbüro GmbH erledigt sämtliche Tätigkeiten rund um die Verhaimung Ihrer Teichanlage.

Von der exakten Vermessung über die Anbringung der Haimmarke, dem Erstellen des Haimprotokolles mit allen Plänen und Profilen bis hin zur Abwicklung mit der Behörde. Ein Ansprechpartner, der sich um alles kümmert.

Interesse? Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!