Setzen Sie ein
Zeichen in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Haimmarke!
Für den Aufstau von Fließgewässern, zum Beispiel in
Form von Teichanlagen, ist die Einräumung des Wasserrechts notwendig. Dafür ist
die entsprechende Wasserrechtsbehörde zuständig. Zur Wahrung sämtlicher
Interessen von Ober- und Unterliegern wird vom Gesetzgeber ein zulässiges
Staumaß vorgeschrieben.
Dieser Höhenbezugspunkt wird mit der sogenannten
Haimmarke angegeben. Die bewilligte Stauhöhe wird exakt und gemäß der
Staumaßverordnung gekennzeichnet. Die Dokumentation der Höhenlage einer
Stauanlage erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe durch das Wasserrechtsgesetz im
vorgeschriebenen Haimprotokoll.
Durch die jahrelange Tätigkeit im Bereich
Verhaimung kennt man in der INNOGEO Ingenieurbüro GmbH die Anforderungen der
Behörde und ist mit dem Thema bestens vertraut.
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Teichanlagen: In kurzer Zeit und mit wenig Kosten sind sie dabei!
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Jahre. Das Team der INNOGEO Ingenieurbüro GmbH erledigt sämtliche Tätigkeiten
rund um die Verhaimung Ihrer Teichanlage.
Von der exakten Vermessung über die
Anbringung der Haimmarke, dem Erstellen des Haimprotokolles mit allen Plänen
und Profilen bis hin zur Abwicklung mit der Behörde. Ein Ansprechpartner, der
sich um alles kümmert.
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